Initiative Kostenfalle Aushilfsenergie
Die Insolvenz der DEG Energie und damit verbunden die Auswirkungen für viele Industrie- und Gewerbekunden in Deutschland (50.000 Strom- bzw. Gaskunden) haben ganz neue Schwierigkeiten aufgezeigt.
Das Fehlen einer rechtlichen Grundlage, die die Versorgung mit Energie (Strom/Gas) für leistungsgemessene Großkunden regelt, fördert ungeahnte Stilblüten zu Tage. Scheinbar können Grundversorger beliebige Konditionen festsetzen und Kunden - ohne Rücksprache - in Verträgen fesseln, die sie so sicher nicht abgeschlossen hätten. Ob es hierfür überhaupt eine rechtliche Grundlage gibt, ist mehr als anzuzweifeln. Erste rechtliche Stellungnahmen hierzu, sehen die Praxis einiger Grundversorger auf sehr dünnem Eis.
Notlage betroffener Kunden wird ausgenutzt
Eine Minderheit von Grundversorgern scheinen mit der Notsituation von Gewerbe- und Industriekunden den schnellen Euro machen zu wollen. Mit sehr deutlich überteuerten Energielieferungen, sogenannten Aushilfsenergielieferungen, werden die Kunden in Verträge gezwungen, die kein Kunde zuvor gesehen bzw. unterzeichnet hat. Man untermauert seine eigene rechtliche Auffassung durch entsprechende Hinweise auf Veröffentlichung der eigenen Homepage.
Dort werden Konditionen von 10 ct/kWh + Leistungspreis+ Grundpreis zuzüglich Netzentgelten sowie aller Steuern und Abgaben aufgerufen.
Hintergrund:
Wie wird vorgegangen?
Grundversorger verweisen auf die rechtlich ungeklärte Versorgungssituation für leistungsgemessene Großverbraucher hin und teilen dem Kunden mit, dass er sich auf Grund dieses rechtlichen Vakuums in einem Aushilfsenergie-Liefervertrag befindet. Auf Grund dieses Vertrages, den der Kunde nicht kennt und von dessen Existenz der Kunde häufig erst mit entsprechendem zeitlichem Verzug erfährt, kann die bereits durch den Kunden veranlasste neue Belieferung nicht beginnen. Diese überteuerten Aushilfsliefer-„Verträge“ haben unterschiedliche Lauf- und Kündigungszeiten und fesseln einen Kunden in einem einseitig festgelegten Vertragskonstrukt.
Dabei geht es eigentlich auch ganz einfach
In einer bilateralen Klärung zwischen Netzbetreiber und neuem Lieferanten wird der Belieferungstermin des neuen Vertrages miteinander abgestimmt umso den Aufwand für den Netzbetreiber und die Kosten für den Kunden so gering wie möglich zu halten. Sehr häufig werden Kunden rückwirkend zum Zeitpunkt des Ausfalls des ehemaligen Lieferanten angemeldet.
Nach Einschätzung von first energy konnte in den letzten Wochen mit der Mehrzahl der Netzbetreiber eine solche kundenfreundliche Lösung gefunden werden. Dabei ist selbstverständlich, dass nachvollziehbare Kosten einer solchen Einigung getragen werden müssen.
Die realen Kosten sind deutlich geringer
Betroffene Kunden schließen sich zusammen
Industriekunden mit Energieverbräuchen von zum Teil mehr als einem GWh (1.000.000 kWh) pro Monat sind nicht bereit diese Form der Willkür hinzunehmen. Aktuell schließen sich diese Kunden zusammen und überlegen, gemeinsam mit dem rechtlichen Beistand einer renommierten Rechtsanwaltskanzlei, auf welchem Weg man gemeinsam gegen diese Praxis vorgehen will.
Ein Unternehmer bringt es auf den Punkt: „Mir ist ganz gleich wie lange das dauert, wir bezahlen die Rechnung aus diesen Scheinverträgen eh nicht. Mal sehen ob die …… es wirklich auf einen öffentlichen Rechtsstreit ankommen lassen wollen. Gerade in der aktuellen Situation.“
Schließen Sie sich dieser Initiative an
Wenn auch Sie mit Ihrem Unternehmen betroffen sein sollten, nehmen Sie Kontakt mit uns auf und wehren Sie sich gegen dieses Vorgehen. Als Beratungsunternehmen fungiert first energy koordinierend. Viele Kunden und mehrere überregional aktive Energieversorger haben sich bereits dieser Kampagne angeschlossen.

Markus Barella
first energy GmbH
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