Drohende Insolvenz der DEG - Deutschen Energie GmbH trifft sehr viele Unternehmen und Kommunen

Jetzt muss schnell gehandelt werden um die Versorgung sicher zu stellen. Strom und Gas kommt weiter – allerdings zu deutlich teureren Konditionen. Was nun zu tun ist.

Was ist passiert?

Die Insolvenzankündigung der DEG (www.deutsche-energie.de) schlug ein wie eine Bombe. Die TenneT TSO GmbH hat den für die Versorgung mit Energie notwendigen Bilanzkreis mit der DEG Deutsche Energie GmbH zum 21.12.2018 gekündigt. Einen Tag später folgten die anderen drei Netzbetreiber (Amprion, TransnetBW und 50Hertz Transmission) der Tennet und kündigten die Verträge mit der DEG. Das bedeutet, dass die DEG seit dem 22.Dezember keinen Strom und kein Gas mehr an ihre fast 50.000 Kunden, darunter auch der Deutsche Bundestag, die Stadt Erfurt und die Hamburger Elbphilharmonie liefern kann. Der DEG steht kein Bilanzkreis für die Belieferung mehr zur Verfügung. Ihr wurde damit die Grundlage ihres Geschäftes entzogen. Die DEG selbst verbreitet nun auf ihrer Internetseite die Nachricht, dass „ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens unausweichlich ist."

Die Strom- und Gasversorgung ist sichergestellt

Kein Kunde steht kurzfristig ohne Strom oder Gas da. Die Netzbetreiber springen ein und liefern weiterhin Strom und Gas für die Kunden. Die entsprechenden Bedingungen hierzu sind jedoch unterschiedlich.

Grundsätzlich gibt es zwei unterschiedliche Vorgehensweisen, die in der Art der Strom/Gasversorgung bzw. der Größe des Kunden begründet sind. (https://energieeinkauf.info/fragen-antworten/leistungsmessung/was-ist-leistungsmessung)

Bei der Stromversorgung unterscheidet man Tarifkunden (kleiner 100.000 kWh – mit i.d.R. jährlicher Rechnung) und sogenannte RLM Kunden (> 100.000 kWh verbunden mit einer Leistungsmessung und i.d.R. monatlicher Rechnung). Die Grenze bei Gas liegt i.d.R. bei 1.500.000 kWh. Damit fallen bei der Gasversorgung sehr viel mehr Kunden in die Gruppe der Tarifkunden als beim Strom.

Bei Tarifkunden springt immer der Netzbetreiber als Notlieferant ein. Das ist gesetzlich geregelt und sorgt dafür das die Versorgung immer sichergestellt ist.

Bei RLM Kunden besteht diese gesetzliche Absicherung so nicht. Theoretisch wäre ein Netzbetreiber berechtigt, einem Kunden den Strom/das Gas abzustellen. Hierzu kommt es aber in der Regel nicht, da kein Netzbetreiber diesen radikalen Weg gehen möchte. Er liefert also zunächst weiter und wird auf den Kunden zugehen und ihn über den Ausfall der DEG informieren. Allein dieser Schritt dauert in der Regel einige Tage oder sogar Wochen. Sollte der Kunden dann trotzdem keinen neuen Liefervertrag abschließen, kann der Netzbetreiber nach einer entsprechenden Mitteilung die Energiebelieferung abstellen.

Netzbetreiber verbreiten zum Teil Angst und Schrecken
Alle anderen Aussagen von Netzbetreibern sind Panikmache und der Versuch, einen Kunden mit Angst in ein neues und leider oft auch überteuertes Lieferverhältnis zu „zwingen“. Ohne Vorwarnung steht also kein Kunde ohne Strom/Gas da. Vereinfacht gilt:  Je mehr Druck der Netzbetreiber auf den Kunden ausübt, desto schlechter ist der, in Angst und Sorge, abgeschlossene Vertrag. Daher ist es ratsam sich Hilfe und Unterstützung bei der first energy zu holen.

Wie schnell muss reagiert werden?

Es ist tatsächlich ratsam sehr zügig die Belieferung mit Strom oder Gas wieder in geordnete Bahnen zu bringen. Die Versorgungssicherheit ist in der Regel durch den Netzbetreiber gegeben. Allerdings ist die Ersatzversorgung recht teuer. Zeit ist also sprichwörtlich Geld.
Auf Grund der regulatorischen Wechselprozesse und der damit verbundenen Zeiträume (min. 10 Tage) ist es für einen neuen Lieferanten unmöglich eine direkte Versorgung im Anschluss an den Abmeldetag der DEG sicher zu stellen. Denn hierzu bedarf es dem geordneten Anmeldeprozess mit einer entsprechenden Bearbeitungszeit. Lediglich im direkten Dialog zwischen Energieanbieter und Netzbetreiber kann eine schnellere Umsetzung realisiert werden.

Schnell zu neuen und sicheren Verträgen

Eines zeichnet sich seit Donnerstag bereits ab: Kaum ein Energieversorger hat noch ausreichend Personal um die Flut an Anfragen und Angebotswünschen zu bearbeiten. first energy konnte mit einigen leistungsstarken Energieversorgern Rahmenkonditionen vereinbaren und verfügt über entsprechende Kapazitäten bei diesen Energieversorgern um Kunden schnell und umfassend zu helfen. So konnten seit Freitag bereits eine Vielzahl von betroffenen Kunden wieder in eine sichere Versorgung gebracht werden.

Die Pleite der DEG wird noch weit bis ins neue Jahr für sehr viel Arbeit in den Kalkulationsteam der Strom- und Gasversorger in Deutschland führen. Viele der 50.000 Geschädigten der DEG sind Gewerbe- und Industriekunden oder Kommunen. Eine solche Insolvenz hat es noch nicht gegeben. Wer sich nicht genau am Energiemarkt auskennt, wird es schwer haben in dieser Zeit von einem leistungsstarken Energieversorger ein attraktives Angebot zu erhalten.

first energy bietet Ihnen als Gewerbe- oder Industriekunden oder als öffentlicher Auftraggeber die Möglichkeit kurzfristig eine neue, sichere und preisgünstige Versorgung zu finden.

Image

Bekanntmachungen